Altersvorsorgedepot und Riester im Vergleich
Allgemeines
Der Wechsel von bestehenden Riester-Verträgen in das neue System zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung ist problemlos möglich, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Ein bisheriger Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass der Vertrag unverändert fortgeführt wird. Wird ein Altersvorsorgedepot nach neuem Recht abgeschlossen und in die neue Förderlogik gewechselt gilt weiterhin der Bestandsschutz für existierende Riesterverträge. Sie können Alternativ auch direkt mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln.
Haben Sie sich einmal für die neue Förderung ausgesprochen, greift diese auch für bisherige Riester zertifizierte Bestandsverträge. Bitte beachten Sie, dass der Wechsel von der neuen zurück in die alte Förderung in jedem Fall nicht mehr möglich ist. Die Willenserklärung für den Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich.
Alternativ kann ihr bestehender Riestervertrag beitragsfrei gestellt werden und das bestehende Vermögen verbleibt im Riestervertrag ohne einen Übertrag Ihres angesparten Kapitals. Nachfolgende Beiträge fließen auf Ihren Wunsch hin in das Altersvorsorgedepot und unterliegen der neuen Förderlogik. Sie können ab dem 01.01.2027 zusätzlich zu einem bestehenden Riestervertrag maximal zwei Neuverträge für das Altersvorsorgedepot abschließen.
Nein, die Übertragung von einem Basisrentenvertrag („Rürup-Vertrag“) zu einem Altersvorsorgedepot ist nicht möglich.
Der förderberechtigte Personenkreis ist für das AVD im Vergleich zur Riester-Rente deutlich ausgeweitet.
Neben den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherungen können auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot abschließen.
• Grundzulage: 175 € p.a. • Mittelbar Zulageberechtigte: max. 175 €
• Kinderzulage: 185 € (Geburt bis 2007) und 300 € (Geburt ab 2008)
• Berufseinsteigerbonus: 200 € (einmalig)* | • Grundzulage: max. 540 € p.a. 50 % (0-360 € Jahresbeitrag) + 25 % (360,01-1.800 € Jahresbeitrag) • Mittelbar Zulageberechtigte: max. 175 €
• Kinderzulage: max. 300 € pro Kind Je gezahlter Euro= 1 € Zulage (Mindestbeitrag 120 €)
• Berufseinsteigerbonus: 200 € (einmalig)* |
* Für alle, die vor Abschluss zu Jahresbeginn 24 Jahre alt sind
• Minimum: 4 % des Vorjahresbruttogehalts abzüglich staatlicher Zulagen • Sockelbetrag: 60 € p.a. (Dies gilt auch die für mittelbare Förderung.) • Maximum: 2.100 € p.a. | • Sockelbetrag: 120 € p.a. (Dies gilt auch die für mittelbare Förderung.)
• Maximale Förderung auf 1.800 € p.a. • Maximale Einzahlung aufs Depot: 6.840 € p.a. |
Das Altersvorsorgedepot bietet grundsätzlich keine klassische Beitragsgarantie. Im Rahmen eines Wechsels Ihrer Riester-Rente auf das AVD geht Ihre Beitragsgarantie verloren. Das eingezahlte Kapital wird basierend auf dem gewählten Produkt in Fonds, ETFs und Anleihen investiert. Daraus resultieren mögliche Wertschwankungen, welche wiederum mit höheren Renditechancen verbunden sind.
Altersvorsorgedepot (AV-Depot)
Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot – mit höheren Renditechancen und Zuschüssen vom Staat als bei der Riesterrente. Wer profitiert vom AVD? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Altersvorsorge mit Riester
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