Festgeld im Ausland – Steuerliche Aspekte

Die Sutor Bank kümmert sich als Service-Partner im Hintergrund um die Konten und um den Transfer von Festgeldanlagen an die Produktbanken im In- und Ausland. Dazu gehören auch steuerliche Aspekte: So wird auch bei ausländischen Zinserträgen die Abgeltungsteuer fällig. Darüber hinaus erheben viele ausländische Staaten auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine sogenannte Quellensteuer.

Abgeltungsteuer gilt auch für ausländische Zinserträge

Haben Sie in der Bundesrepublik einen Wohnsitz, müssen Sie auch Ihr im Ausland erzieltes Einkommen hier versteuern. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit.

Zinserträge unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Obwohl der Solidaritätszuschlag seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen bei Einkommensteuererklärungen nicht mehr anfällt, wird er bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge jedoch weiterhin auf die 25 Prozent aufgeschlagen (5,5 Prozent vom Steuerbetrag). Für Kirchenmitglieder erhöht sich die Steuerbelastung noch um die Kirchensteuer abzüglich eines pauschalen Sonderausgabenabzugs. Kunden mit niedrigem persönlichen Steuersatz können in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, dass ihre Kapitalerträge zum individuellen Steuersatz versteuert werden, falls dieser unter 25 Prozent liegt.

Steuerfrei bleiben Zinserträge in Höhe von unter 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete. Dieser Sparerpauschbetrag kann auf einzelne Banken aufgeteilt werden, jedoch insgesamt nur bis zur Höhe des jeweiligen gesetzlichen Pauschbetrags. Falls Sie bei der Sutor Bank mehr als ein Konto bzw. mehrere Anlagen haben, ist für diese ein Freistellungsauftrag ausreichend.

Quellensteuer fällt im Ausland an

Viele ausländische Staaten berechnen auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine eigene Abgabe – die sogenannte Quellensteuer. Die Bundesrepublik Deutschland rechnet ausländische Quellensteuern bis maximal 15 Prozent auf die im Inland fällige 25-prozentige Abgeltungsteuer an. Beträgt die ausländische Quellensteuer beispielsweise 15 Prozent, zahlt der Anleger in Deutschland nur noch die fehlenden zehn Prozent. Diese Quellensteuerverrechnung erfolgt automatisch durch die Sutor Bank.

Nicht angerechnete anrechenbare Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann in Ihrer individuellen Einkommensteuererklärung mit bei anderen Banken erwirtschafteten Kapitalerträgen verrechnet werden.

Für die nicht anrechenbare Quellensteuer kann eine Erstattungsantrag im Ursprungsland der Erträge gestellt werden ggf. halten Sie hierzu Rücksprache mit einem Steuerberater.

Steuerliche Abrechnung von ausländischen Kapitalerträgen

Bei ausländischen Produktbanken erzielte Zinserträge werden durch die Sutor Bank vollständig der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfen. Diese Erträge müssen daher nicht erneut versteuert werden.

Generell sind ausländische Produktbanken verpflichtet, im Rahmen ihrer CRS-Meldepflichten (Common Reporting Standard) alle Kapitalerträge und Kontensalden ausländischer Kunden an die steuerlichen Zentralstellen in ihren Ländern zu melden. Diese Informationen werden automatisch standardmäßig über das Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnsitzfinanzamt der Kunden weitergeleitet. Durch diese Meldung kann dort der Eindruck entstehen, dass diese Erträge der deutschen Besteuerung noch nicht unterlegen hätten.

Tatsächlich hat die Sutor Bank bereits bei der Auszahlung der durch die Produktbank gezahlten Zinsen diese der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer unterworfen und an die deutsche Finanzverwaltung abgeführt. Die Höhe der Kapitalerträge, in denen bereits alle Zinserträge enthalten sind, können unsere Kunden der jährlichen Steuerbescheinigung entnehmen.

Auf Nachfrage kann bei der Sutor Bank eine gesonderte, gebührenpflichtige Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt abgefragt werden, die den bereits erfolgten Steuereinbehalt im Detail dokumentiert. Wichtige Hinweise für Kunden 

  • Ggf. im Ausland abgeführte und nicht anrechenbare Quellensteuern sind nachrichtlich in einem Anhang für die Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Die Bereitstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung erfolgt online über den geschützten Login-Bereich.
  • Bei der Sutor Bank hinterlegte Freistellungsaufträge gelten zentral für alle bei Produktbanken erwirtschafteten Erträge, die über die Sutor Bank abgerechnet wurden und werden automatisch berücksichtigt.