Altersvorsorge mit Rürup

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was ist die „Rürup-Rente“?

Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt und zählt zur privaten Altersvorsorge. Sie dient, angelehnt an die gesetzliche Rentenversicherung, als zusätzliche Anlagemöglichkeit. Wer bereits anders vorsorgt und Geld übrig hat, kann die Altersrente mit einem Rürup-Vertrag aufstocken und Steuervorteile nutzen.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Eine Rürup-Rente eignet sich besonders für gutverdienende Angestellte, Selbstständige und Beamte, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren möchten.

Wo kann ich einen Vertrag abschließen?

Sie können den Rürup-Vertrag online über Raisin Pension abschließen.

Ist meine Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz oder Pfändung geschützt?

Ist Ihr Altersvorsorge-Vertrag im Rahmen einer Insolvenz oder Pfändung betroffen, ist das Kapital in der Ansparphase geschützt. Bei Riester gibt es die Besonderheit, dass ein vollständig ungeförderter Vertrag nicht geschützt ist und voll in die Insolvenzmasse fällt bzw. pfändbar ist.

In der Auszahlungsphase werden die ausgezahlten Renten im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt. Liegt die Gesamtsumme der Rentenzahlungen über der Pfändungsfreigrenze, ist der übersteigende Teil nicht geschützt und muss an die Gläubiger ausgezahlt werden.

Unterliegt die Rente bei einer Scheidung dem Versorgungsausgleich?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind Ihre Altersvorsorgeverträge bei dem Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Das zuständige Familiengericht benötigt in diesem Fall von Ihnen bestimmte Angaben zu Ihren Verträgen. Das Familiengericht fordert bei der Sutor Bank eine entsprechende Auskunft über die Höhe des Ausgleichswertes für den Zeitraum der Ehe an. Liegen dem Familiengericht alle erforderlichen Angaben aller Versorgungsträger (gesetzlich und privat) vor, erfolgt der Versorgungsausgleich (z. B. Teilung der Ausgleichswerte oder Nichtberücksichtigung des Altersvorsorgevertrages).

Steuern

Wie setzte ich meine Beiträge für die Rürup-Rente von der Steuer ab?

Die Einzahlungen in Ihren Rürup-Vertrag können als Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Höhe Ihrer Eigenbeiträge können Sie selbst wählen. Zu beachten ist jedoch, dass der steuerlich absetzbare Anteil der Vorsorgeaufwendungen auf Höchstgrenzen festgelegt ist, bis zu denen Sie die Einzahlung steuerlich geltend machen können. Als Grundlage für die Berechnung wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft herangezogen. Der maximal absetzbare Sonderausgabenabzug wird jährlich festgelegt:

2017   23.362,00 EUR   -> 84 % also 19.624,00 EUR
2018   23.712,00 EUR   -> 86 % also 20.392,00 EUR
2019   24.305,00 EUR   -> 88 % also 21.388,00 EUR
2020   25.046,00 EUR   -> 90 % also 22.541,00 EUR

Die Höchstbeträge bei Verheirateten betragen das Doppelte. Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was melde ich meinem Finanzamt?

Die gezahlten Beiträge übermitteln wir automatisch elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Hierfür erteilen Sie uns bereits mit der Antragstellung die Vollmacht.

Beispiel:
Im Jahr 2018 beträgt der Maximalbetrag 23.712,00 Euro (Verheiratete: 47.424,00 Euro). Eingezahlte Beträge sind jedoch erst ab 2025 zu 100% abzugsfähig. Für 2018 liegt der Prozentsatz noch bei 86% (mit einer jährlichen Steigerung von 2%). Dadurch liegt der maximal abzugsfähige Betrag 2018 bei 20.392,00 Euro (Verheiratete: 40.784,00 Euro). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf die abzugsfähigen Beiträge der Rürup-Rente angerechnet werden.

Wechsel & Kündigung

Wie beantrage ich einen Anbieterwechsel?

Reichen Sie uns dazu das Wechselformular ausgefüllt und unterschrieben ein. Wir setzen uns mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung und leiten alles Weitere für Sie in die Wege. Das Formular finden Sie auf www.sutorbank.de/service/formulare .

In der Regel können Sie Ihren alten Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen und das Guthaben auf Ihren neuen Vertrag übertragen lassen. Ob ein Kapitalübertrag möglich ist, legt Ihr bisheriger Anbieter in seinen Vertragsbedingungen fest. Bitte stimmen Sie die Möglichkeit des Übertrages dort ab.

Ihr bisheriger Anbieter ist dazu verpflichtet, uns die Höhe der von Ihnen im Wechseljahr dort entrichteten Eigenbeiträge mitzuteilen. Dies ist erforderlich, damit eine korrekte steuerliche Beitragsmeldung für das Jahr des Anbieterwechsels gewährleistet werden kann.

Darf ich meinen Rürup-Vertrag kündigen?

Ein Basisrentenvertrag (Rürup-Vertrag) darf gemäß der gesetzlichen Vorgaben nicht kündbar sein. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder die Beitragszahlung einzustellen und Ihren Vertrag bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase ruhen zu lassen.

Kosten

Wie behalte ich die Kosten im Blick?

Eine Aufstellung der im Beitragsjahr anfallenden Kosten finden Sie in Ihrem jährlichen Depotauszug am Anfang des Folgejahres. Zusätzlich weisen wir Ihnen in der enthaltenen Bescheinigung nach §7a Abs. 4 AltZertG die im Beitragsjahr einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten des gebildeten Kapitals aus.

Fonds-Switch

Kann ich Fondsanteile verkaufen und kaufen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anlage gemäß der zur Verfügung stehenden Fonds auszuwählen. Einen Wechsel der Anlagestrategie können Sie formlos über das Kundenportal online beantragen. Wir erfassen Ihren Wechselauftrag innerhalb von 24 Stunden, nachdem dieser bei uns eingegangen ist und geben Ihren Kauf- bzw. Verkaufsauftrag an die jeweiligen Investmentgesellschaften weiter.

Ausland

Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland beachten?

Sollten Sie vor dem Beginn der Auszahlungsphase ins Ausland umziehen, sind die bisher gewährten Steuervorteile nicht zurückzuzahlen. Beziehen Sie bereits eine Rentenleistung aus Ihrem Rürup-Vertrag, gilt in den meisten Fällen das Steuergesetz des Landes in dem Sie wohnen. Es gibt jedoch für einige Länder auch abweichende Regelungen. So kann es vorkommen, dass die Auszahlungen teilweise in Deutschland und teilweise in dem Land des neuen Wohnsitzes besteuert werden. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.