Nachhaltigkeit

Seit über 100 Jahren nachhaltig engagiert

Die Sutor Bank wurde 1921 gegründet, um Hamburgischen Kaufleuten auf dem Weg nach Übersee zu helfen, zu Hause ihre Werte zu bewahren und zu schützen. Mit dieser Wertschätzung bewegen wir uns noch heute als Unternehmen in einer zunehmend globalisierten Welt.

Es ist eine sichere Zukunft aus Tradition, die wir unseren Partnern, den von uns betreuten Stiftungen und unseren Kunden versprechen. Deshalb fühlen wir uns verpflichtet, mit den Aktivitäten unseres Unternehmens einen nachhaltigen Beitrag für eine bessere, gemeinsame Zukunft zu leisten.

Thomas Meier und Robert Freitag – Geschäftsleiter der Sutor Bank

Wir sind überzeugt, als Bank zu einer nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Gesellschaft beitragen zu können.

Die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Das Nachhaltigkeitsverständnis der Sutor Bank basiert auf den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, auch Sustainable Development Goals (SDGs) genannt. Sie wurden als „Agenda 2030“ von den 193 Mitgliedsländern der Vereinten Nationen am 25. September 2015 in New York verabschiedet und in die Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung übersetzt. Für uns bilden sie einen wichtigen Orientierungsrahmen.

Die ESG-Kriterien als Standard nachhaltiger Anlagen

In der Finanzwirtschaft haben sich als Standard nachhaltiger Anlagen die so genannten ESG-Kriterien etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: Das „E“ (= Environment) steht für Ökologie und Umweltschutz, das „S“ (= Social) für soziale Verantwortung und das „G“ (= Governance) für gute Unternehmensführung. Die ESG-Kriterien sind auch für die Sutor Bank Vorbild.

Wir befürworten bei Vermögensanlagen den Einsatz von Ausschlusskriterien. Hierbei können solche Unternehmen oder gar Branchen, die bestimmten Werten nicht gerecht werden, vom Investment ausgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise hat sich in der Finanzwirtschaft bewährt.

Taxonomie-Verordnung und Offenlegungsverordnung

Die Taxonomie-Verordnung beinhaltet ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Geschäftstätigkeiten, um bestimmen zu können, welche Anlagen nachhaltig sind und welche nicht. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet die Finanzdienstleister zur Transparenz und zur Bereitstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen.

Die Nachhaltigkeits-Bewertungen der Sutor Portfolios

Nachhaltigkeit ist uns bei der Umsetzung unserer Anlagestrategien wichtig. Als zusätzliche Qualitätssicherung lassen wir unsere Strategien von einem unabhängigen Institut regelmäßig überprüfen und gründlich durchleuchten. Das Institut für Vermögensaufbau (IVA) führt für uns die ESG-Bewertungen unserer Portfolios durch. Gleichwohl stufen wir unsere Strategien derzeit noch als Artikel 6-Produkte ein, da die Datenlage noch im Aufbau befindlich ist. Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

IVA-Nachhaltigkeitssiegel für Anlagestrategien

Das IVA erfasst die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsbewertungen ihrer ESG-Rating-Agenturen für ein Portfolio und macht diese vergleichbar. Aus diesen Ergebnissen wird dann ein ESG-Gesamtscore ermittelt, der alle Nachhaltigkeits-Kriterien berücksichtigt. Die Nachhaltigkeits-Bewertung des geprüften Portfolios wird anschließend in Form eines ESG-Siegels dargestellt, das die verschiedenen Ratingkategorien anhand von Bäumen abbildet.

Die Ratingkategorien des IVA-ESG-Siegels

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Zukunft, unseren Anlegern, unseren Lieferanten

Wir sind davon überzeugt, als Bank einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Gesellschaft leisten zu können. Das ist eine Verantwortung, die wir gern annehmen mit dem klaren Ziel, Mitgestalter einer lebenswerten Zukunft zu sein. 

Im Rahmen unserer Vermögensberatung und -verwaltung führen wir keine spekulativen Handelsgeschäfte durch, lehnen Rendite um jeden Preis kategorisch ab, achten bei der Geldanlage darauf, dass nur so viel Risiko wie unbedingt nötig eingegangen wird, und setzen möglichst auf Anlagen, die die Prinzipien der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Für Dienstleister gilt unser Lieferantenkodex, in dem wir unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze für die Zusammenarbeit festschreiben: Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen, Minimierung von Umweltbelastung sowie die Einhaltung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards.

Wo möglich, verknüpfen wir Nachhaltigkeit über die Vermögensanlage hinaus auch mit den Bereichen Technologie, Digitalisierung, Innovation und neuen Märkten. Digitalisierung als technologischer Prozess etwa hilft uns dabei, im Geschäftsbetrieb ressourcenschonend zu arbeiten. Auf der anderen Seite werden digitale Technologien dazu führen, unsere Nachhaltigkeitsprinzipien noch effizienter umsetzen zu können.

Die Sutor Bank versteht sich nicht als Geldinstitut, das sich ausschließlich auf nachhaltige Unternehmen und Branchen fokussiert und dadurch zu 100 Prozent nachhaltig ist. Wir sind den Anlagezielen unserer Kunden verpflichtet und berücksichtigen aus diesem Grund stets das Zusammenspiel der vier grundlegenden Anlagekriterien: Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und eben Nachhaltigkeit. Diese vier Komponenten können miteinander konkurrieren und beeinflussen sich wechselseitig. Persönliche Präferenzen und eine individuelle Gewichtung der Komponenten schlagen sich in der für den Anleger passenden Anlagestrategie nieder.

Unsere Nachhaltigkeitsprinzipien

  • Wir orientieren uns an international anerkannten Nachhaltigkeitszielen, ESG-Kriterien, Richtlinien und Standards.
  • Wir stellen sicher, dass unsere Nachhaltigkeitsprinzipien fest auf einer soliden Unternehmensführung basieren.
  • Wir fördern eine transparente Kommunikation und einen offenen Dialog mit unseren Kunden, Dienstleistern und Mitarbeitern.
  • Wir achten darauf, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung nach Möglichkeit in Einklang zu bringen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltige Vermögensanlagen sind wie auch alle anderen Investitionen am Kapitalmarkt nicht frei von Risiken. Die so genannten Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. So könnten beispielsweise in Folge des Klimawandels vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko).

Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung nach Artikel 3 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Wir möchten als Bank einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, entwickeln wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir hier eine geeignete Möglichkeit, diese Anforderung umzusetzen. Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, uns von Korruption, Bestechung, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Verstößen gegen die Menschenrechte zu distanzieren.

PAI Statement auf Unternehmensebene

Angaben nach Artikel 4 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))

Nachhaltigkeit in der Anlageberatung

Eine verantwortungsvolle Anlageberatung gehört zum Selbstverständnis der Sutor Bank. Kundenzufriedenheit ist eines unserer wichtigsten Unternehmensziele. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört, falls seitens der Kundinnen und Kunden gewünscht, das Angebot und die Empfehlung geeigneter Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Beratung anbieten. Der für die Produktauswahl und Anlagestrategien zuständige Anlageausschuss entscheidet im Rahmen des Produktauswahlprozesses, der der Anlageberatung vorgelagert ist, welche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in die Portfolios aufgenommen werden. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern und nutzen deren Analysen und Bewertungen.

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Bei Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt: Zum einen sind die Fonds-/Produktanbieter/Emittenten aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen oder über die Auswahl der Basiswerte zu berücksichtigen. Zum anderen weisen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen so genannte Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards auf. Dies bedeutet, dass die Produktanbieter nicht in bestimmte Unternehmen investieren, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Von den Mindestausschlüssen können Aktien oder Anleihen von Unternehmen betroffen sein, deren Umsatz beispielsweise aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern, aus der Tabakproduktion oder aus der Förderung und/oder dem Vertrieb von Kohle besteht. Auch Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen, können von Mindestausschlüssen erfasst werden.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung sonstiger Finanzinstrumente

Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Der Anlageausschuss achtet bei der Produktauswahl darauf, dass verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die möglichst geringe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlageberatung werden zudem Schulungen und Weiterbildungen der Beraterinnen und Berater beitragen.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik nach Artikel 5 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Uns ist das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig. Daher haben wir uns das strategische Ziel gesetzt, ökologische und soziale Aspekte in die langfristige Entwicklung der Sutor Bank zu integrieren. So achten wir darauf, dass die Vergütung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter im Einklang mit diesem Ziel steht. Durch die Vergütung schaffen wir keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen. Darüber hinaus unterstützen wir die Unternehmensziele, indem wir künftig Nachhaltigkeitsaspekte in den Zielvereinbarungen für die variable Vergütung relevanter Führungskräfte und Mitarbeiter berücksichtigen.
 

III. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 Abs. 5 lit. a Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))

Die Sutor Bank berücksichtigt bei der Anlageberatung zu Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nachfolgend beschreiben wir die Einzelheiten über unser Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte, zu denen wir beraten.

Der für die Produktauswahl zuständige Anlageausschuss entscheidet im Rahmen des Produktauswahlprozesses, der der Anlageberatung vorgelagert ist, welche Aktien, Anleihen, Fonds, ETF unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in die Portfolios der jeweiligen Anlagestrategien aufgenommen werden.

Es werden verstärkt solche Produktpartner ausgewählt, die ihrerseits die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei ihren Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene berücksichtigen. So haben diese Produktpartner die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Investitionsentscheidungsprozessen verankert und eine Erklärung veröffentlicht, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. 

Im Rahmen unseres Auswahlprozesses ziehen wir auch produktbezogene Informationen unserer Produktpartner zur Berücksichtigung der PAI heran. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften übermitteln über den Zielmarkt Informationen für die von ihnen verwalteten Aktien, Anleihen, Fonds, ETF, ob diese eine explizite ESG-Strategie, mit der die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigt werden, verfolgen. Bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ergreifen die Kapitalverwaltungsgesellschaften Maßnahmen, um nachteilige Auswirkungen in den Bereichen Klima, Umwelt und/oder Soziales zu reduzieren. Diese Zielmarktangaben werden im Anlageausschuss bei der Produktfreigabe berücksichtigt. Darüber hinaus wählen wir die Aktien, Anleihen, Fonds, ETF derzeit nicht anhand der PAI-Indikatoren der Delegierte Verordnung EU 2022/1288 aus.

Künftig wird die Identifikation der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen durch ein kontinuierliches Monitoring vieler externer Quellen erfolgen.

Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nach Artikel 6 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Die Berücksichtigung einer Vielzahl an verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken sollte das Nachhaltigkeitsrisiko hinsichtlich einzelner Vermögensgegenstände und unserer Portfolios insgesamt reduzieren und kann sich dadurch gegebenenfalls neutral bis positiv auf die zu erwartende Rendite auswirken. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich im Einzelfall dennoch Nachhaltigkeitsrisiken negativ auswirken.

Aktualisiert am 28.02.2024 – Einfügung der Änderungshistorie