Festgeld im Ausland

Festgeld im Ausland – Steuerliche Aspekte

Die Sutor Bank ist die Partnerbank verschiedener Zinsportale. Als Service-Partner kümmern wir uns im Hintergrund um die Konten und um den Transfer an die Produktbanken im In- und Ausland. Dazu gehören auch steuerliche Aspekte: So wird auch bei ausländischen Zinserträgen die Abgeltungsteuer fällig. Darüber hinaus erheben viele ausländische Staaten auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine sogenannte Quellensteuer.

Abgeltungsteuer gilt auch für ausländische Zinserträge

Haben Sie in der Bundesrepublik einen Wohnsitz, müssen Sie auch Ihr im Ausland erzieltes Einkommen hier versteuern. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit.

Zinserträge unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidarzuschlag. Für Kirchenmitglieder erhöht sich die Steuerbelastung noch um die Kirchensteuer. Steuerfrei bleiben Zinserträge in Höhe von unter 801,- EUR für Alleinstehende bzw. 1.602,- EUR für Verheiratete. Dieser Sparerpauschbetrag kann auf einzelne Banken aufgeteilt werden. Falls Sie bei der Sutor Bank mehr als ein Konto bzw. mehrere Anlagen haben, ist für diese ein Freistellungsauftrag ausreichend.

Quellensteuer fällt im Ausland an

Viele ausländische Staaten berechnen auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine eigene Abgabe – die sogenannte Quellensteuer. Bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuern rechnet die Bundesrepublik Deutschland auf die im Inland fällige 25-prozentige Abgeltungsteuer an – der Anleger zahlt also in Deutschland nur noch die fehlenden zehn Prozent. Diese Quellensteuerverrechnung erfolgt automatisch durch die Sutor Bank.

Die gegebenenfalls darüber hinaus abgeführte und nicht anrechenbare Quellensteuer wird in einem Anhang in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

Wichtige Hinweise für Kunden unserer Kooperationspartner ZINSPILOT, CHECK24 und GenoFestgeld bei der MünchenerHyp

  • Ggf. im Ausland abgeführte und nicht anrechenbare Quellensteuern sind nachrichtlich in einem Anhang für die Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen
  • Die Bereitstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung erfolgt online über den jeweils geschützten Login-Bereich unserer Kooperationspartner (ZINSPILOT Anlage-Cockpit bzw. CHECK24 Kundenbereich)
  • GenoFestgeld-Anleger bei der MünchnerHyp erhalten die Jahressteuerbescheinigung automatisch per Post

EU-Zinssteuer

Anleger, welche über ZINSPILOT bei der Austrian Anadi Bank eine Festgeld 36-Monate-Anlage mit Fälligkeit in 2019 getätigt haben, beachten bitte folgende Hinweise:

  • Für 36-Monate Festgeld-Anlagen, die vor dem 31.12.2016 gestartet sind und bei denen Zinsen in 2019 fällig waren und ausgezahlt wurden, war in Österreich auf den Zeitraum vom Anlagestart bis zum 31.12.2016 eine EU-Zinssteuer in Höhe von 35% auf die bis dahin rechnerisch entstandenen Zinsen einzubehalten. Zeitanteilig ab dem 01.01.2017 bis zum Fälligkeitszeitpunkt wurde – sofern keine Ansässigkeitsbescheinigung eingereicht wurde – österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% in Österreich einbehalten.
     
  • Wichtig: In Deutschland wurde seitens der Finanzverwaltung in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2019 die Anrechnungsmöglichkeit für die auf den 31.12.2016 einbehaltene EU-Zinssteuer nicht berücksichtigt. Es fehlt das entsprechende Feld in der Anlage KAP der Steuererklärung. Eine Anrechnung ist jedoch weiterhin möglich. Für einen Mustertext für die Anrechnung der EU-Zinsteuer klicken Sie hier. Bitte beachten Sie, dass dieser bereitgestellte Mustertext nur als Hilfestellung dient und keine Form der Steuerberatung darstellt.
     
  • Eine ab dem 01.01.2017 bis zum Fälligkeitszeitpunkt einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wurde Anlegern auf Grundlage der eingereichten Ansässigkeitsbescheinigung auf ihr hinterlegtes Referenzkonto überwiesen. Wenn der Austrian Anadi Bank bis zum Ende des Steuerjahres 2019 keine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorlag, wurde die österreichische Kapitalertragsteuer abgeführt und ist nicht in Deutschland anrechenbar. Diese kann jedoch auf Antrag in Österreich erstattet werden.
    Weitere Informationen finden Sie auf www.zinspilot.de/informationen/steuern/

Rückfragen:

Für weitere Rückfragen zu den Jahressteuerbescheinigungen steht Ihnen der jeweilige Kundenservice gerne zur Verfügung.

 

Für Sutor Bank Kunden mit einem ZINSPILOT Konto:

ZINSPILOT Kundenservice: 040 - 210 313 73 | service@zinspilot.de

 

Für Sutor Bank Kunden mit einem CHECK24 Anlagekonto:

CHECK24 Kundenservice: 089 - 24 24 11 15 | anlagekonto@check24.de

 

Für GenoFestgeld Kunden bei der MünchenerHyp:

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei Ihrer Sparda- oder Volks- bzw. Raiffeisenbank.