Dirk C. Schoch Leiter Stiftungskontor

Die Herausforderungen vom Vererben von Immobilien

Fünf Fragen für Stiftungen: Lars Linnow, Vermögensverwalter der Sutor Bank und Experte für Stiftungsvermögen im Gespräch mit Dirk C. Schoch, Leiter des Sutor Stiftungskontors.

Wie sieht die Lage derzeit aus?

Schoch: Die selbstgenutzte Immobilie ist oft der wichtige Teil der Alterssicherung und großer Baustein in der Vermögensvorsorge. Mit zunehmendem Alter und wachsenden körperlichen Einschränkungen wird die eigene Immobilie oft zur Belastung. Was aber tun, wenn die Immobilie nicht an eine Privatperson vererbt werden soll oder kann? Hier kommen Stiftungen als Partner in Betracht. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, und die eigenen Kompetenzen richtig einzuschätzen, und gegebenenfalls zu ergänzen.

Ist die rechtzeitige Planung die Herausforderung bei kleineren und mittleren Vereinen und Stiftungen?

Schoch: Soll eine Immobilie an eine Stiftung gehen, ist die rechtzeitige Einbeziehung der Beteiligten wünschenswert. Eine Immobilienanlage ist langfristig ausgerichtet, so dass sie ständig zu begleiten ist. Da gerade für kleinere Stiftungen der eigene Immobilienbesitz nicht zur Handlungspraxis gehört, würde die langfristige Verwaltung von Mietobjekten zur Belastung des ehrenamtlichen Vorstandes führen. Bei allen bestehenden Möglichkeiten ist es wichtig, diese abzuwägen, klare Entscheidungen zu treffen und die Verantwortlichen einzubeziehen.

Müssen die individuellen Situationen stärker berücksichtigt werden? 

Schoch: Tragfähige Lösungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr individuell angelegt sind. Hier ein Beispiel für eine gute Lösung: Eine achtzigjährige Dame wohnt im selbstgenutzten, belastungsfreien Wohneigentum mit und plant einen Umzug in einen Service-Wohnen innerhalb der nächsten fünf Jahre. Sie möchte die Immobilie nicht alleine verkaufen. Auch um den Kapitalerhalt will sie sich nicht kümmern. Ihr Vermögen möchte sie an eine Stiftung übergeben wissen. Denkbar ist das auch das Folgende: Zu Lebzeiten eine gemeinsame Eigentümergemeinschaft zu bilden, in dem Teile der Immobilie an die Stiftung übertragen werden. Diese soll sich zu gegebenen Zeitpunkt auch um den Verkauf kümmern und hat damit auch ein Eigeninteresse an einem guten Verkaufserlös.

Und was bedeutet das konkret für die Erhaltung des Kapitals?

Schoch: Der Erlös des Immobilienverkaufs geht formal an die jeweiligen Eigentümer.  Der Anteil der Dame wird der Stiftung als zinsloses Darlehen gewährt, aus dem sie regelmäßige Rückzahlungen erhält. Die Dame ist mit dem Verkauf nicht allein und durch monatliche Zahlungen abgesichert, während die Stiftung sich um den Vermögenserhalt kümmert und von den Erträgen profitiert.

Dies ist sicherlich ein stark vereinfachtes Beispiel. Die Ausgestaltung entsprechender Verträge regelt sehr individuell die Besicherung, Ratenhöhe und Sonderzahlungen. In jedem Fall bedarf es eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Stifter und Stiftung. Beide verbindet als Partner der Wunsch nach langfristigem Kapitalerhalt und gemeinnütziger Mittelverwendung.

Was ist Ihr Fazit?

Schoch: Das Vererben von Immobilien bietet mehr Möglichkeiten, als bislang genutzt werden. Im Zuge der demografischen Entwicklung und der Auflösung von familiären Strukturen sind Alternativen zunehmend von Interesse. Die frühzeitige Einbindung von vertrauensvollen Partnern war und wird immer weiter wichtig. Sich von seinem Eigentum zu Gunsten einer Stiftung zu trennen, eröffnet mehr Möglichkeiten, die auch das Rollenverständnis neu definieren, nicht als Geber und Nehmer, sondern als gemeinsame Partner und Gestalter.

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