
Von der Tradition, der Moderne und sinnstiftenden Entscheidungen für eine endlose Zukunft.
Die Vermögen von Stiftungen betreuen zu dürfen, darf als Beweis großen Vertrauens gewertet werden, denn für die Verwaltung dieses Kapitals gelten strenge Richtlinien. Schließlich muss das gestiftete Vermögen nicht nur erhalten werden. Es muss so angelegt sein, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftung jederzeit gewahrt bleibt. Nur dann kann der Stiftungszweck erfüllt werden.Die Sutor Bank ist stolz darauf, das Vermögen einer stattlichen Anzahl traditionsreicher Stiftungen verwalten zu dürfen. Das älteste von dem privaten Hamburger Geldhaus verwaltete Stiftungsvermögen stammt aus dem Jahr 1592.
Selbst wenn Stiftungen in der Regel einen wohltätigen Charakter haben, eignet sich diese Rechtsform doch genauso gut als Instrument, um die Vermögensnachfolge zu regeln. Gerade wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, kann das eine sehr gute Lösung sein.
Eine Stiftung kann aber ebenso gut zum Erhalt eines Unternehmens gegründet werden. Unabhängig von den konkreten Planungen: Die Sutor Bank berät ihre Kunden in allen Belangen des Stiftungswesens umfassend und kenntnisreich.

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